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Antidiskriminierungspolitik

Antidiskriminierungspolitik

Bei MAC People haben wir eine Antidiskriminierungsrichtlinie, die Sie hier finden:

Antidiskriminierungspolitik bei Einstellung und Auswahl

Allgemeiner Ausgangspunkt

Die Geschäftstätigkeit von MAC People zielt darauf ab, Arbeitssuchenden eine faire Chance auf Arbeit zu geben, unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Lebensweise, politischer oder religiöser Überzeugung, Rasse, ethnischer Herkunft oder Nationalität.

Arbeitssuchende werden bei der Einstellung und Auswahl gleich behandelt, da sie ausschließlich nach berufsbezogenen Kriterien beurteilt werden.

Ziel

Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, gegenüber Mitarbeitern und Dritten klar und transparent zu sein über:

Was MAC People unter Diskriminierung / diskriminierenden Anträgen versteht;
Wie steht MAC People zu Diskriminierung/Diskriminierungsanfragen?
Aktionen der Mitarbeiter:
Was wird von den Mitarbeitern erwartet? Wie verhalten sie sich während ihrer Arbeit, insbesondere bei den Aktivitäten (zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten) rund um die Einstellung und Auswahl?
Wohin sich der Mitarbeiter für eine Beratung und/oder einen Bericht wenden kann;
Pflichten des Arbeitgebers.
Definition Diskriminierung
Unter Diskriminierung versteht man: direkte und indirekte Diskriminierung von Personen aufgrund des Alters, des Geschlechts, des Familienstands, der sexuellen Orientierung, des Lebensstils, der politischen oder religiösen Überzeugung, der Rasse, der ethnischen Herkunft oder der Nationalität.

Unter Diskriminierung wird ausdrücklich auch das Eingehen auf Wünsche von Mandanten verstanden, bei der Einstellung und Auswahl Personen anhand von Kriterien zu unterscheiden, die für die ordnungsgemäße Besetzung der Stelle nicht notwendig oder relevant sind.

Der Standpunkt der MAC-Leute
MAC people lehnt jede Form von Diskriminierung ab.
Wünsche von Mandanten, bei der Rekrutierung und Auswahl bestimmte Kriterien zu berücksichtigen, werden nur dann berücksichtigt, wenn eine sachliche Begründung vorliegt.
Es liegt eine sachliche Rechtfertigung vor, wenn die Auswahl anhand der geforderten Kriterien erfolgt:

Ein legitimes Ziel Dies bedeutet, dass es einen guten berufsbezogenen Grund gibt, bei der Einstellung und Auswahl die relevanten Kriterien auszuwählen (ein Beispiel für ein legitimes Ziel ist Sicherheit);
zur Erreichung des legitimen Ziels führt, die Mittel zur Erreichung des Ziels geeignet sind;
in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel steht, besteht Verhältnismäßigkeit zum Ziel;
Notwendigkeit besteht darin, dass das Kriterium der Notwendigkeit erfüllt ist, weil es keinen anderen, weniger diskriminierenden Weg gibt, das Ziel zu erreichen.
MAC people duldet keine diskriminierende Behandlung von Mitarbeitern durch Dritte. Unter Arbeitnehmern werden hier auch Arbeitnehmer verstanden, die unter der Weisung und Aufsicht eines Entleihers Arbeitsleistungen erbringen.
Aktionen von Mitarbeitern
Es liegt in der eigenen Verantwortung der Mitarbeiter, auf Anfragen von Kunden mit diskriminierendem Charakter zu achten, solche Anfragen zu erkennen und sicherzustellen, dass sie nicht kooperieren.
Wenn der Mitarbeiter Zweifel daran hat, ob es eine sachliche Berechtigung für die Bitte eines Kunden gibt, bestimmte Kriterien bei der Rekrutierung und Auswahl zu berücksichtigen, oder wenn er Fragen dazu hat, wie mit einer Anfrage umzugehen ist, kann der Mitarbeiter Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten MAC-Leute
Wenn der Mitarbeiter Diskriminierung feststellt und diese zur Sprache bringen, Missbräuche oder Fehlverhalten melden möchte und/oder eine Vertrauensfrage hat, kann er sich an die Führungskraft bei MAC People wenden. Führt dies nicht zu einem für den Mitarbeiter angemessenen Ergebnis, kann sich der Mitarbeiter an den Geschäftsführer von MAC people wenden.
Pflichten des Arbeitgebers
MAC-Leute sind verantwortlich für:

Schaffung eines sicheren Arbeitsklimas, in dem man respektvoll miteinander umgeht, Raum für konstruktive Beratungen bietet und unerwünschtes Verhalten jeglicher Art verhindert und bekämpft wird;
Das Bewusstsein und die Umsetzung dieser Antidiskriminierungspolitik. Dazu gehört, sicherzustellen, dass die Mitarbeiter:
Seien Sie informiert und mit der Richtlinie vertraut. Dies wird auf folgende Weise erreicht: Informationsplakate stehen zur Verfügung
ordnungsgemäße Anweisungen zum Erkennen von Diskriminierung und diskriminierenden Anträgen erhalten haben. Dies wird auf folgende Weise realisiert; 1-zu-1-Anweisungen für jeden Mitarbeiter
sind auf die Situation vorbereitet, in der sie mit einer diskriminierenden Anfrage konfrontiert werden und wissen, wie sie das Gespräch mit Klienten führen und wenden können. Dies wird auf folgende Weise realisiert; Fallbearbeitung mit Mitarbeiter
Die Bewertung und Anpassung dieser Richtlinie.
Sollten Sie Anzeichen von Diskriminierung in unserem Unternehmen erkennen, teilen Sie uns dies bitte mit.

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